Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften über den nichtöffentlichen Teil der Sitzungen am 25.02.2021, 24.03.2021 und 13.04.2021