Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Choriner Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von Hausnummer 3 bis 19.
□Alternative 2
Ausweisung einer 30-km/h-Zone Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von der Einmündung „Angermünder Straße“ („Hotel Mühlenhaus“) bis zur Hausnummer 19.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Rückmeldung der Gemeindevertretung Chorin an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu übermitteln.
19.12.2019 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 6.3 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die
□Alternative 1
Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Choriner Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von Hausnummer 3 bis 19.
xAlternative 2
Ausweisung einer 30-km/h-Zone Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von der Einmündung „Angermünder Straße“ („Hotel Mühlenhaus“) bis zum Ende der Bungalowsiedlung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Rückmeldung der Gemeindevertretung Chorin an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu übermitteln.