Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die »Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft für den Ortsteil Senftenhütte zwischen der Stadt Joachimsthal und der Gemeinde Chorin« entsprechend der Anlage 1.
Beteiligung der Gemeinde nach §36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses Gemarkung Serwest, Flur 2, Flurstück 109 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)