Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Chorin ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Chorin und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
30.01.2020 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Chorin ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Chorin und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Beteiligung der Gemeinde nach §36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses Gemarkung Serwest, Flur 2, Flurstück 109 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)