Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der eingeschränkten Haltverbotszone „Wohngebiet Oderberger Straße“ gemäß vorliegenden Plänen (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu beantragen.
25.11.2019 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.6 - zurückgestellt
10.02.2020 - Bauausschuss Britz
Ö 8.2 - zur Kenntnis genommen
24.02.2020 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der eingeschränkten Haltverbotszone „Wohngebiet Oderberger Straße“ gemäß vorliegenden Plänen (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu beantragen.