Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf- den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2017.
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf- den geprüften Jahresabschluss derGemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2017.