Die Gemeindevertretung Chorin beschließt grundsätzlich den Neubau einer Kita auf einem Teilstück der Gemarkung Brodowin Flur 1/ Flurstück 27 Hierfür sind eine Grundstücksteilung und die Zuwegung abschließend in 2014 zu regeln. Dieser Beschluss wird vorbehaltlich folgender Regelungen getroffen:
Es müssen Eigenmittel aus dem Verkauf der „Alten Schule“ und des jetzigen Kitagebäudes generiert werden.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt,alle Möglichkeiten zu prüfen, Fördermittel zur Finanzierung des Kita-Neubaus einzuwerben.
30.01.2014 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt grundsätzlich den Neubau einer Kita auf einem Teilstück der Gemarkung Brodowin Flur 1/ Flurstück 27 Hierfür sind eine Grundstücksteilung und die Zuwegung abschließend in 2014 zu regeln. Dieser Beschluss wird vorbehaltlich folgender Regelungen getroffen:
Es müssen Eigenmittel aus dem Verkauf der „Alten Schule“ und des jetzigen Kitagebäudes generiert werden.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt,alle Möglichkeiten zu prüfen, Fördermittel zur Finanzierung des Kita-Neubaus einzuwerben.