Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Änderung des Zuwendungszwecks im Rahmen der Vereinsförderung für den Heimatverein Golzow e.V.
Die beschlossene Zuwendung wird zur Aufstellung von Bänken und zwei Fahrradständern im Dorf zur Verfügung gestellt.
11.05.2021 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen
27.05.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Änderung des Zuwendungszwecks im Rahmen der Vereinsförderung für den Heimatverein Golzow e.V.
Die beschlossene Zuwendung wird zur Aufstellung von Bänken und zwei Fahrradständern im Dorf zur Verfügung gestellt.
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften über den nichtöffentlichen Teil der Sitzungen am 25.02.2021, 24.03.2021 und 13.04.2021