Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Anschaffung einer mobilen Bühne. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen.
11.05.2021 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen
27.05.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Anschaffung einer mobilen Bühne. Die Verwaltung wird damit beauftragt, das Vergabeverfahren durchzuführen.
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften über den nichtöffentlichen Teil der Sitzungen am 25.02.2021, 24.03.2021 und 13.04.2021