Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin.
23.11.2021 - Werkausschuss Chorin
Ö 6.1 -
25.11.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 33 (1) Ziffer 1 EigV für den Eigenbetrieb Kloster Chorin.