Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 1.128,68 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.
15.11.2021 - Sozialausschuss Britz
Ö 8.5 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Sozialausschuss der Gemeinde Britz empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 1.128,68 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.
31.01.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 1.128,68 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.