„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 202.106,98 EUR unddem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 22.395,29 EUR.
23.02.2022 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 202.106,98 EUR unddem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 22.395,29 EUR.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)_Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geländeregulierung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)