„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Antrag auf überplanmäßige Ausgaben für die Finanzierung der Sanierung der Sporthalle Oderberg in Höhe von 38.000 € aus der Zuwendung 2520201-80202-5311800 für die Trockenlegung Binnenschifffahrtsmuseum zu genehmigen.
23.02.2022 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt den Antrag auf überplanmäßige Ausgaben für die Finanzierung der Sanierung der Sporthalle Oderberg in Höhe von 38.000 € aus der Zuwendung 2520201-80202-5311800 für die Trockenlegung Binnenschifffahrtsmuseum zu genehmigen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)_Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geländeregulierung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)