Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen befürwortet die zweisprachigen Ortstafel „Lunow / Luune“ und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Die für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg entstehenden Kosten für die Beschaffung, Unterhaltung oder Ersatzbeschaffung der zwei Ortstafeln an der L283 werden durch die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen getragen.
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen befürwortet die Anschaffung von zwei zweisprachigen Ortstafeln „Lunow / Luune“ und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Die für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg entstehenden Kosten für die Beschaffung, Unterhaltung oder Ersatzbeschaffung der zwei Ortstafeln an der L283 werden durch die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen getragen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Carport mit Nebenräumen und Regenwasserzisterne (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)