Die im Rahmen des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Gemeindevertretung Britz geprüft und stimmt dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zu.
Die berücksichtigten Hinweise und Anregungen sind in die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Fassung der Satzung) einzuarbeiten bzw. in den Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Britz aufzunehmen.
26.09.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt
Die im Rahmen des Planverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Gemeindevertretung Britz geprüft und stimmt dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zu.
Die berücksichtigten Hinweise und Anregungen sind in die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Fassung der Satzung) einzuarbeiten bzw. in den Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Britz aufzunehmen.