Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2021 für den Eigenbetrieb Kloster Chorin gemäß § 33 (1) Nr. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).
Beschluss:
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
13
8
0