Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 260.577,69 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 96.733,58 EUR.
06.02.2023 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.2 - zur Kenntnis genommen
27.02.2023 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 260.577,69 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 96.733,58 EUR.