Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz, dem Seniorenclub Britz e. V. eine finanzielle Unterstützung über den Höchstsatz hinaus in Höhe von 750,00 Euro zu gewähren.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 der Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine vom 29. November 2022.
22.03.2023 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.2 - zur Kenntnis genommen
27.03.2023 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.3 - abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz, dem Seniorenclub Britz e. V. eine finanzielle Unterstützung über den Höchstsatz hinaus in Höhe von 750,00 Euro zu gewähren.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt gemäß § 4 Abs. 3 der Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine vom 29. November 2022.