Der vorgelegte Entwurfder 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird gebilligt. Die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ortsüblich bekanntzumachen und die Beteiligungder Träger öffentlicher Belangegem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 einzuleiten.
07.02.2023 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der vorgelegte Entwurfder 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird gebilligt. Die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ortsüblich bekanntzumachen und die Beteiligungder Träger öffentlicher Belangegem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 einzuleiten.