Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2023 für den Eigenbetrieb Kloster Chorin gemäß § 33 (1) Nr. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).
16.12.2024 - Werkausschuss Chorin
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2023 für den Eigenbetrieb Kloster Chorin gemäß § 33 (1) Nr. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).
Abstimmung:
Der Werkausschuss spricht sich einstimmig für die Empfehlung an die Gemeindevertretung aus, über den Jahresabschluss 2023 zu beschließen.
Herr Dr. Engel dankt für die Arbeit im Jahr 2023.
19.12.2024 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 8.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2023 für den Eigenbetrieb Kloster Chorin gemäß § 33 (1) Nr. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV).