Tagesordnung - Gemeindevertretung Niederfinow

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Niederfinow
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 13.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:08 - 21:55
Raum: Informationszentrum Niederfinow
Ort: Informationszentrum Niederfinow, Hebewerkstraße 70a, 16248 Niederfinow

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 12.12.2024  
NI/010/2024  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 4  
Bericht der Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 7.1  
Auswertung Außendiensttätigkeit und Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Gemeinde (Einreicher: Amtsdirektor)  
NI-2025-001 IV  
Ö 7.2  
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung einer Hundesteuer (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 3)  
NI-2025-006  
Ö 7.3  
Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses nach § 81 BbgKVerf (Einreicher: Amtsdirektor)  
NI-2025-007  
Ö 7.4  
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Gemeinde Niederfinow (Hebesatzsatzung) (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
NI-2025-008  
Ö 7.5  
Durchführung einer Einwohnerversammlung sowie einer Einwohnerbefragung zur Errichtung von PV-FFA auf der Gemarkung der Gemeinde Niederfinow (Einreicher: Erwin Schwärzer Anlagen: 2)  
NI-2025-009  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,

 

  1. am Samstag, den 22. März 2025, um 14 Uhr bis 17 Uhr in der Dorfkirche Niederfinow eine Einwohnerversammlung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges einzuberufen. Sie beauftragt den Amtsdirektor hierzu unter Beifügung einer Tagesordnung (§ 6 Abs. 2 Hauptsatzung) und der gleichzeitigen Bekanntgabe des Termins für eine vorab am 22. März 2025, von 10 bis 12 Uhr durchzuführende Ortsbegehung einzuladen.

 

  1. Im Zeitraum vom 3. rz bis zum 28. März eine Einwohnerbefragung im Wege der Briefwahl durchzuführen (§ 7 Hauptsatzung) und beauftragt den Amtsdirektor damit, die Einwohnerbefragung zu organisieren und die Ergebnisse der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

  1. die folgenden Festlegungenr die Durchführung der Einwohnerbefragung (§ 7 Abs. 3 und 4 Hauptsatzung):
  1. Gegenstand der Befragung:
     

Sind Sie dafür, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf Grundlage des Kriterienkatalogs auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden kann?“
 

Folgende Antwortmöglichkeiten werden vorgesehen: Ja  / Nein

 

  1. Durchführung der Befragung:
     

     Information: Die Information über die Befragung erfolgt schriftlich mit dem Anschreiben der Gemeinde an die Einwohnerinnen und Einwohner, in dem zur Einwohnerversammlung und zur Ortsbegehung eingeladen wird.

     Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl

     Zeitraum: 3. rz bis 28. März 2025
 

  1. Stimmberechtigung
     

Stimmberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Niederfinow entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
 

  1. Quorum und Bindung:
     

     Die Gemeindevertretung bindet sich an das Ergebnis der Befragung, sofern:

      mindestens 30 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilnehmen, und

      mehr als 50 % der gültigen Stimmenr eine der Alternativen abgegeben werden.

     Enthaltungen werden nicht in die Mehrheitsberechnung einbezogen. Sie zählen jedoch zur Ermittlung der Gesamtbeteiligung und werden separat ausgewiesen, um die Transparenz des Ergebnisses zu gewährleisten.

     Bei einer Mehrheit für die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung eingehende Anträge zur Errichtung von PV-FFA  auf der Grundlage der Festlegungen des Kriterienkatalogs prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Bauleitverfahren einleiten, bzw. der Einleitung von Bauleitverfahren zustimmen.

     Bei einer Mehrheit gegen die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung Anträge zur Einleitung von Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA zurückweisen sowie einen Beschluss herbeiführen, mit dem der Kriterienkatalog aufgehoben wird und in dem klargestellt wird, dass die Gemeinde Niederfinow nicht beabsichtigt Flächen für PV-FFA bereitzustellen.

 

 

   
    13.02.2025 - Gemeindevertretung Niederfinow
    Ö 7.5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,

 

  1. am Samstag, den 22. März 2025, um 14 Uhr bis 17 Uhr in der Dorfkirche Niederfinow eine Einwohnerversammlung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges einzuberufen. Sie beauftragt den Amtsdirektor hierzu unter Beifügung einer Tagesordnung (§ 6 Abs. 2 Hauptsatzung) und der gleichzeitigen Bekanntgabe des Termins für eine vorab am 22. März 2025, von 10 bis 12 Uhr durchzuführende Ortsbegehung einzuladen.

 

  1. Im Zeitraum vom 3. März bis zum 28. März eine Einwohnerbefragung im Wege der Briefwahl durchzuführen (§ 7 Hauptsatzung) und beauftragt den Amtsdirektor damit, die Einwohnerbefragung zu organisieren und die Ergebnisse der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

  1. die folgenden Festlegungen für die Durchführung der Einwohnerbefragung (§ 7 Abs. 3 und 4 Hauptsatzung):
  1. Gegenstand der Befragung:
     

„Sind Sie dafür, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf Grundlage des Kriterienkatalogs auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden kann?“
 

Folgende Antwortmöglichkeiten werden vorgesehen: Ja  / Nein

 

  1. Durchführung der Befragung:
     

     Information: Die Information über die Befragung erfolgt schriftlich mit dem Anschreiben der Gemeinde an die Einwohnerinnen und Einwohner, in dem zur Einwohnerversammlung und zur Ortsbegehung eingeladen wird.

     Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl

     Zeitraum: 3. März bis 28. März 2025
 

  1. Stimmberechtigung
     

Stimmberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Niederfinow entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
 

  1. Quorum und Bindung:
     

     Die Gemeindevertretung bindet sich an das Ergebnis der Befragung, sofern:

     mindestens 30 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilnehmen, und

     mehr als 50 % der gültigen Stimmen für eine der Alternativen abgegeben werden.

     Enthaltungen werden nicht in die Mehrheitsberechnung einbezogen. Sie zählen jedoch zur Ermittlung der Gesamtbeteiligung und werden separat ausgewiesen, um die Transparenz des Ergebnisses zu gewährleisten.

     Bei einer Mehrheit für die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung eingehende Anträge zur Errichtung von PV-FFA  auf der Grundlage der Festlegungen des Kriterienkatalogs prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Bauleitverfahren einleiten, bzw. der Einleitung von Bauleitverfahren zustimmen.

     Bei einer Mehrheit gegen die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung Anträge zur Einleitung von Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA zurückweisen sowie einen Beschluss herbeiführen, mit dem der Kriterienkatalog aufgehoben wird und in dem klargestellt wird, dass die Gemeinde Niederfinow nicht beabsichtigt Flächen für PV-FFA bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

6

6

0

 

 

 

Ö 7.6  
Vorschlag der Gemeinde zur Benennung eines Vertreters für den Kita-Ausschuss      
Ö 8  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 12.12.2024    
N 10     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 11     Bericht der Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 12     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Verkauf einer Teilfläche (ca. 52 m²) aus dem Flurstück 73/0.0 der Flur 6 in der Gemarkung Niederfinow (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   NI-2024-042  
N 13.2     Beschlusskontrolle (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: Anlage 1 - Beschlussübersicht)   NI-2024-055 IV  
N 14     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 15     Schließung der Sitzung