Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt,
- am Samstag, den 22. März 2025, um 14 Uhr bis 17 Uhr in der Dorfkirche Niederfinow eine Einwohnerversammlung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges einzuberufen. Sie beauftragt den Amtsdirektor hierzu unter Beifügung einer Tagesordnung (§ 6 Abs. 2 Hauptsatzung) und der gleichzeitigen Bekanntgabe des Termins für eine vorab am 22. März 2025, von 10 bis 12 Uhr durchzuführende Ortsbegehung einzuladen.
- Im Zeitraum vom 3. März bis zum 28. März eine Einwohnerbefragung im Wege der Briefwahl durchzuführen (§ 7 Hauptsatzung) und beauftragt den Amtsdirektor damit, die Einwohnerbefragung zu organisieren und die Ergebnisse der Gemeindevertretung vorzulegen.
- die folgenden Festlegungen für die Durchführung der Einwohnerbefragung (§ 7 Abs. 3 und 4 Hauptsatzung):
- Gegenstand der Befragung:
„Sind Sie dafür, dass eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) auf Grundlage des Kriterienkatalogs auf den von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen errichtet werden kann?“
Folgende Antwortmöglichkeiten werden vorgesehen: Ja / Nein
- Durchführung der Befragung:
● Information: Die Information über die Befragung erfolgt schriftlich mit dem Anschreiben der Gemeinde an die Einwohnerinnen und Einwohner, in dem zur Einwohnerversammlung und zur Ortsbegehung eingeladen wird.
● Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl
● Zeitraum: 3. März bis 28. März 2025
- Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in Niederfinow entweder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
- Quorum und Bindung:
● Die Gemeindevertretung bindet sich an das Ergebnis der Befragung, sofern:
○ mindestens 30 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilnehmen, und
○ mehr als 50 % der gültigen Stimmen für eine der Alternativen abgegeben werden.
● Enthaltungen werden nicht in die Mehrheitsberechnung einbezogen. Sie zählen jedoch zur Ermittlung der Gesamtbeteiligung und werden separat ausgewiesen, um die Transparenz des Ergebnisses zu gewährleisten.
● Bei einer Mehrheit für die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung eingehende Anträge zur Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage der Festlegungen des Kriterienkatalogs prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen Bauleitverfahren einleiten, bzw. der Einleitung von Bauleitverfahren zustimmen.
● Bei einer Mehrheit gegen die Errichtung von PV-FFA auf der Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges wird die Gemeindevertretung Anträge zur Einleitung von Bauleitverfahren zur Errichtung von PV-FFA zurückweisen sowie einen Beschluss herbeiführen, mit dem der Kriterienkatalog aufgehoben wird und in dem klargestellt wird, dass die Gemeinde Niederfinow nicht beabsichtigt Flächen für PV-FFA bereitzustellen.