Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt als Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung den Haushaltsplan 2015, die Verwendung der investiven Schlüsselzuweisungen im Jahr 2015 sowie die im Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 unter dem Abschnitt 18 aufgeführten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Stadt wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 540.000 EUR festgesetzt.
Veräußerung des Wohnhauses Angermünder Str. 54 über ein Auktionshaus für Grundstücksauktionen (Einreicher: Herr Jörg Schellhase
Verfasser 2: Frau Ute Fröscher
Anlagen: 2)
Veräußerung des Wohnhauses Hermann-Seidel-Str. 56/57 über ein Auktionshaus für Grundstücksauktionen (Einreicher: Herr Jörg Schellhase
Verfasser 2: Frau Ute Fröscher
Anlagen: 2)