Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Aufstellung von Vz. 112 „Unebene Fahrbahn“ in der Waldstraße, je ein VZ von der Dorfstraße kommend sowie von der L 291 kommend am Ortseingang Niederfinow – Waldstraße, durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg nach Verkehrsrechtlicher Anordnung durch die Untere Straßenverkehrsbehörde und stellt die Mittel für die Beschaffung und Aufstellung der Verkehrszeichen im Haushaltsjahr 2016 bereit.