Die Gemeindevertretungder Gemeinde Britz beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.
09.12.2016 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretungder Gemeinde Britz beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.