Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, die Abrundungssatzung zu ändern. Ziel der Änderung ist die Einbeziehung unbebauter Flächen in den Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Angebote für die Planungsleistung einzuholen.
03.04.2018 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt, die Abrundungssatzung zu ändern. Ziel der Änderung ist die Einbeziehung unbebauter Flächen in den Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Angebote für die Planungsleistung einzuholen.