Die Gemeindevertretung Lunow-Solzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2011.
Die Gemeindevertretung Lunow-Solzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 (4) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2011.