Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Herrn Hehenkamp, nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, dem Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Herrn Hehenkamp, nach § 82 (4) der BbgKVerf entsprechend dem Vorschlag des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreiss Barnim gemäß § 104 (4) BbgKVerf für die Haushaltsführung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen im Haushaltsjahr 2011 eingeschränkte Entlastung zu erteilen