Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BbgKWahlG an den Amtsaus-schuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen.
08.11.2018 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BbgKWahlG an den Amtsaus-schuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen.