Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Gemeinde Chorin soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
28.02.2019 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Gemeinde Chorin soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Nachträglicher Bauantrag Errichtung einer Lagerhalle und eines Hundezwingers (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugerstzbuch (BauGB) -Nutzungsänderung gastronomische Einrichtung zur Wohneinheit (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag Neubau Ferienhaus für den Sommer mit Übernachtungsmöglichkeiten und Freistehendes Pflanzenlager (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)