Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 570.000 € festgesetzt. Der materielle Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. IV BbgKVerf wird im Jahr 2023 erreicht.
12.05.2020 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
28.05.2020 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2020. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 570.000 € festgesetzt. Der materielle Haushaltsausgleich nach § 63 Abs. IV BbgKVerf wird im Jahr 2023 erreicht.