Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung vom 21.04.2020. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 20.12.2000 außer Kraft gesetzt.
10.03.2020 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.2 -
12.05.2020 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
28.05.2020 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) in der vorliegenden Fassung vom 21.04.2020. Gleichzeitig wird die Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 20.12.2000 außer Kraft gesetzt.