Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung). Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung). Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten.