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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 10.09.2020 |
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NI/007/2020 |
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Ö 3 |
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Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung |
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Ö 4 |
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Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
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Ö 5 |
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Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung |
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Ö 7.1 |
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Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 2) |
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NI-058/2020 |
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Ö 7.2 |
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Satzung der Gemeinde Niederfinow über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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NI-059/2020 |
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Ö 7.3 |
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Durchführung eines Bieterverfahrens zur Veräußerung des Grundstückes Dorfstraße 10, Gemarkung Niederfinow, Flur 2, Flurstück 173 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: Amtsdirektor) |
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NI-060/2020 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, das Grundstück Dorfstraße 10 mit 6 WE-Mehrfamilienhaus in 16248 Niederfinow - Flurstück 173 der Flur 2, Gemarkung Niederfinow - mit einer Größe von 1.400 m² in einem Bieterverfahren zu veräußern. Das Mindestgebot beträgt 63.000 €. Die Gemeindevertretung befürwortet eine Nutzung des Objektes nach sozialen Maßstäben. Dem Gebot ist ein Konzept zur beabsichtigten künftigen Nutzung des Mietobjektes (z.B. beabsichtigte Investitionen, zeitliche Abläufe, etwaige freiwillige Verpflichtungen) beizufügen. Die beabsichtigte Veräußerung im Bieterverfahren ist im Amtsanzeiger sowie auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu veröffentlichen. Weiterhin sind die bereits bekannten Kaufinteressenten zu informieren. Angebote sind bis zum 30. November 2020 in der Amtsverwaltung einzureichen. Die Öffnung und Sichtung der Angebote sowie Vorberatung erfolgt in der Sitzung des Entwicklungsausschusses der Gemeinde Niederfinow im Monat Dezember 2020. Mit einem gesonderten Beschluss wird die Gemeindevertretung den Zuschlag in dem Bieterverfahren erteilen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, Angaben aus dem Nutzungskonzept dem Erwerber bei Zuschlagserteilung verpflichtend aufzuerlegen. Der Käufer trägt die mit dem Verkauf verbundenen Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen. |
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08.10.2020 - Gemeindevertretung Niederfinow |
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Ö 7.3 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, das Grundstück Dorfstraße 10 mit 6 WE-Mehrfamilienhaus in 16248 Niederfinow - Flurstück 173 der Flur 2, Gemarkung Niederfinow - mit einer Größe von 1.400 m² in einem Bieterverfahren zu veräußern. Das Mindestgebot beträgt 63.000 €. Die Gemeindevertretung befürwortet eine Nutzung des Objektes nach sozialen Maßstäben. Dem Gebot ist ein Konzept zur beabsichtigten künftigen Nutzung des Mietobjektes (z.B. beabsichtigte Investitionen, zeitliche Abläufe, etwaige freiwillige Verpflichtungen) beizufügen. Die beabsichtigte Veräußerung im Bieterverfahren ist im Amtsanzeiger sowie auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu veröffentlichen. Weiterhin sind die bereits bekannten Kaufinteressenten zu informieren. Angebote sind bis zum 30. November 2020 in der Amtsverwaltung einzureichen. Die Öffnung und Sichtung der Angebote sowie Vorberatung erfolgt in der Sitzung des Entwicklungsausschusses der Gemeinde Niederfinow im Monat Dezember 2020. Mit einem gesonderten Beschluss wird die Gemeindevertretung den Zuschlag in dem Bieterverfahren erteilen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, Angaben aus dem Nutzungskonzept dem Erwerber bei Zuschlagserteilung verpflichtend aufzuerlegen. Der Käufer trägt die mit dem Verkauf verbundenen Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen.
Abstimmungsergebnis gesetzliche Anzahl der Mitglieder | anwesend | ja | nein | enthalten | ausgeschlossen | | | | | | |
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Ö 7.4 |
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Temporäre Schließung des Parkplatzes im Zuge der Umsetzung der Intentionen der Eindämmungsverordnung (Einreicher: Herr Dr. Gollner) |
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NI-064/2020 IV |
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Ö 8 |
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Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung |
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N 9 |
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Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 10.09.2020 |
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N 10 |
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Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
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N 11 |
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Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
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N 12 |
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Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung |
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N 13 |
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Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung |
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N 13.1 |
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Gewährung einer Dienstbarkeit (Wege- und Feuerwehrzufahrtsrecht) - Gemarkung Niederfinow, Flur 1, Flurstück 299 tlw. (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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NI-061/2020 |
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N 13.2 |
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Verkauf einer Grundstücksteilfläche - Gemarkung Niederfinow, Flur 5, Flurstück 48, ca. 268 m² (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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NI-062/2020 |
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N 13.3 |
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Zustimmung zur Übertragung eines Pachtverhältnisses (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1) |
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NI-063/2020 |
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N 14 |
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Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung |
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N 15 |
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Schließung der Sitzung |
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