Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1.
10.03.2021 - Schulausschuss Britz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Schulausschuss der Gemeinde Britz empfiehlt derGemeindevertretungBritz den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
5
4
4
29.03.2021 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz entsprechend der Anlage 1.
Verkauf einer ca. 200 m² großen Teilfläche aus den Flurstücken 1104/0.0 und 1223/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Verkauf einer ca. 465 m² großen Teilfläche aus den Flurstücken 1104/0.0 und 1223/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Britz (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)