Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Der Amtsausschuss beschließt die Verwendung der Fördermittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik in Höhe von 47.900,00 €
für die Unterstützungsangebote:
Bedarfsermittlung zu Unterstützungs- und Bedarfsangeboten für zu Pflegende und deren
Unterstützer und Angehörige,
Hilfe beim Pflegen und weitere spezialisierte Schulungsangebote für pflegebedürftige Menschenund deren Angehörige
und beauftragt den Amtsdirektor die Umsetzung mit den Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zur
„Pflege vor Ort“ vertraglich zu vereinbaren.
27.10.2021 - Sozialausschuss Amt
Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen
04.11.2021 - Amtsausschuss
Ö 7.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Verwendung der Fördermittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik in Höhe von 47.900,00 €für die Unterstützungsangebote:
Bedarfsermittlung zu Unterstützungs- und Bedarfsangeboten für zu Pflegende und deren
Unterstützer und Angehörige,
Hilfe beim Pflegen und weitere spezialisierte Schulungsangebote für pflegebedürftige Menschenund deren Angehörige
und beauftragt den Amtsdirektor die Umsetzung mit den Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zur„Pflege vor Ort“ vertraglich zu vereinbaren.