Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
Zusatz:
Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 157.945,73 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 9.500,57 EUR.
18.11.2021 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des §82 Abs.4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr2020 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 157.945,73EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 9.500,57EUR.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zum nachträglichen Bauantrag: Errichtung eines Wochenendhauses mit Anbauten und einer Einfriedung im Außenbereich (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)