Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
Zusatz:
Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020 zu entlasten.
18.11.2021 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des §82 Abs.4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr2020 zu entlasten.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zum nachträglichen Bauantrag: Errichtung eines Wochenendhauses mit Anbauten und einer Einfriedung im Außenbereich (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)