Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen oder vor Ort ein Testnachweis (Schnelltest) zu erbringen. Planen Sie ggf. mehr Zeit ein. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin die Aufhebung des Sperrvermerkes für die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € und den Verein entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben zu unterstützen.
14.12.2021 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin die Aufhebung des Sperrvermerkes für die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € und den Verein entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben zu unterstützen.
27.01.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.4 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2022, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin die Aufhebung des Sperrvermerkes für die beantragte Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € und den Verein entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2021 wie angegeben zu unterstützen.
Die Mittel werden unter dem Vorbehalt bewilligt, dass der Landfrauenverein das Folgende erklärt:
Die beantragten Mittel werden nicht für ein Dorffest in Serwest, sondern für einen anderen satzungsgemäßen Vereinszweck verwendet. Dieser Verwendungszweck ist in dieser Erklärung anzugeben.
Der Bewilligungsbescheid ist durch die Amtsverwaltung erst zu erstellen, wenn diese Erklärung vorliegt und der Zweck tatsächlich mit der Satzung des Vereins übereinstimmt. Der Finanzausschuss ist darüber zu informieren.