Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen oder vor Ort ein Testnachweis (Schnelltest) zu erbringen. Planen Sie ggf. mehr Zeit ein. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar
Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die überplanmäßige Mittelverwendung in Höhe von 10.000 EUR für die Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen 2021 im Gemeindegebiet.
14.12.2021 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.5 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die überplanmäßige Mittelverwendung in Höhe von 10.000 EUR für die Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen 2021 im Gemeindegebiet.
27.01.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die überplanmäßige Mittelverwendung in Höhe von 10.000 EUR für die Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen 2021 im Gemeindegebiet.