Tagesordnung - Stadtverordnetenversammlung Oderberg

 
 
Bezeichnung: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 23.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg
Anlagen:
Bürgerschreiben Frau Ledwig

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 12.10.2022  
OD/009/2022  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2023 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
OD-058/2022  
Ö 5.2  
Finanzielle Unterstützung der Veranstalter der i-Klassik-Konzertreihe (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
OD-056/2022  
Ö 5.3  
Errichtung einer Bushaltestelle, Standort: Siedlung "Neuendorf vor Haus-Nr. 25-26" im OT Neuendorf (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
OD-059/2022  
Ö 5.4  
Ergänzung des Pachtvertrages mit dem Grün-Weiss 90 Oderberg e.V. über die Sporthalle, Am Friedenshain (Einreicher: Amtsdirektor)  
OD-060/2022  
    VORLAGE
   

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. über die Sporthalle, Am Friedenshain, vom 15.06.2007 sowie seinen Nachträgen vom 12.02./14.02.2012 und 06.03./10.03.2017 wie folgt zu ergänzen:

 

Es wird folgender § 9 c eingefügt:

§ 9c

Wertsicherung

 

Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9a Absatz 1 und dem Zuschuss für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten gemäß § 9b Absatz 1 wird vereinbart:

 

a.)                     Wertmaßstab

die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung (private Haushalte) in Deutschland.

 

b.)                     Anpassungszeitpunkt

eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.

 

Dem Pächter wird die Höhe der künftig zu zahlenden Zuschüsse schriftlich mitgeteilt.

 

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.

 

 

 

   
    23.11.2022 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
    Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. über die Sporthalle, Am Friedenshain, vom 15.06.2007 sowie seinen Nachträgen vom 12.02./14.02.2012 und 06.03./10.03.2017 wie folgt zu ergänzen:

 

Es wird folgender § 9 c eingefügt:

§ 9c

Wertsicherung

 

Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9a Absatz 1 und dem Zuschuss für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten gemäß § 9b Absatz 1 wird vereinbart:

 

a.)                     Wertmaßstab

die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung (private Haushalte) in Deutschland.

 

b.)                     Anpassungszeitpunkt

eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.

 

Dem Pächter wird die Höhe der künftig zu zahlenden Zuschüsse schriftlich mitgeteilt.

 

Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0

 

Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 12.10.2022    
N 8     Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 10     Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung    
N 11     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bürgerschreiben Frau Ledwig (920 KB)