Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Pachtvertrag mit dem Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. über die Sporthalle, Am Friedenshain, vom 15.06.2007 sowie seinen Nachträgen vom 12.02./14.02.2012 und 06.03./10.03.2017 wie folgt zu ergänzen:
Es wird folgender § 9 c eingefügt:
„§ 9c
Wertsicherung
Zur Wertsicherung des Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschusses des Schulträgers nach § 9a Absatz 1 und dem Zuschuss für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten gemäß § 9b Absatz 1 wird vereinbart:
a.) Wertmaßstab
die Zuschüsse erhöhen oder ermäßigen sich unter Berücksichtigung der vom Statistischen Bundesamt bereitgestellten Daten zur Energiepreisentwicklung (private Haushalte) in Deutschland.
b.) Anpassungszeitpunkt
eine Änderung kann von jeder Vertragspartei frühestens nach Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten des 2. Nachtrages zum Pachtvertrag, und darauf frühestens jeweils nach Ablauf von sechs Monaten nach der jeweils letzten Änderung verlangt werden; es ist dabei der Wertvergleich zwischen dem Monat des Inkrafttretens des 2. Nachtrages bzw. dem Monat der letzten Änderung und dem Monat des Änderungszeitpunkts anzustellen.
Dem Pächter wird die Höhe der künftig zu zahlenden Zuschüsse schriftlich mitgeteilt.„
Der Amtsdirektor wird mit dem Vollzug des Beschlusses bauftragt.