Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Abordnung der Verkehrszeichen für den gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Hebewerkstraße von der Kreuzung „Finowstraße/ Choriner Straße/ An der Zugbrücke“ bis zum Hebewerk und der Gegenrichtung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
13.04.2023 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Abordnung der Verkehrszeichen für den gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Hebewerkstraße von der Kreuzung „Finowstraße/ Choriner Straße/ An der Zugbrücke“ bis zum Hebewerk und der Gegenrichtung. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.