Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten "Oderberger Rasselbande" und "Hort Am Albrechtsberg" an die Stadt Oderberg zu. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des § 135 Absatz 5 Satz 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf getroffen.
Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen stimmt der Rückübertragung der Trägerschaft für die Kindertagesstätten "Oderberger Rasselbande" und "Hort Am Albrechtsberg" an die Stadt Oderberg zu. Die Entscheidung wird auf der Grundlage des § 135 Absatz 5 Satz 5 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf getroffen.