den Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Klostersteig“ der Gemeinde Chorin, bestehend aus dem zeichnerischen Teil, den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 19.07.2023, zu beschließen und auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel zu beteiligen
den Vorentwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Klostersteig“ der Gemeinde Chorin, bestehend aus dem zeichnerischen Teil, den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 19.07.2023, zu beschließen und auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen
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