Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die „Neue Klosterallee“ und die „Alte Klosterallee“ gemäß Anlage 1 – Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
06.09.2023 - Entwicklungsausschuss Chorin
Ö 7.3 -
28.09.2023 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.4 - zurückgezogen BESCHLUSS: CH-044/2023
01.11.2023 - Entwicklungsausschuss Chorin
Ö 7.2 - zurückgestellt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die „Neue Klosterallee“ und die „Alte Klosterallee“ gemäß Anlage 1 – Entwurf Vz.-Plan und beauftragt den Amtsdirektor einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.