Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Dem in der beigefügten Anlage dargelegten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt und beschlossen.
21.02.2024 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend der Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Dem in der beigefügten Anlage dargelegten Abwägungsvorschlag wird zugestimmt und beschlossen.