Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Durchführung der2. Änderungdes
B-Plan Nr. III "Wohnbebauung-An der Eberswalder Straße" mittels einfacher Änderungen der getroffenen Festsetzungen und genehmigt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2.
Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die damit entstehenden Kosten hat die Projektgesellschaft PE development GmbH mit Sitz in Zossen zu tragen.
12.02.2024 - Bauausschuss Britz
Ö 8.1 - zur Kenntnis genommen
26.02.2024 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Durchführung der2. Änderungdes
B-Plan Nr. III "Wohnbebauung-An der Eberswalder Straße" mittels einfacher Änderungen der getroffenen Festsetzungen und genehmigt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2.
Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die damit entstehenden Kosten hat die Projektgesellschaft PE development GmbH mit Sitz in Zossen zu tragen.