Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die in der Sachverhaltsdarstellung beschriebenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Weiterhin soll die Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen für das Haltverbot gemäß Anlage 3 durch den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises beantragt werden.