Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und des Eigenmittelnachweises durch die Antragstellenden zu dieser Sitzungsvorlage, die Trägerschaft für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderaufrufs „Soziale Dorfentwicklung - Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) für das Modell- und Demonstrationsprojekt - Weiterentwicklung des Gemeindehauses Serwester Dorfstraße 29 - im Ortsteil Serwest zu übernehmen. Für die Umsetzung der Maßnahme wird durch die Gemeinde ein Betrag in Höhe von bis zu 10.000 € zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung des Betrages wird in Abhängigkeit von dem Ergebnis der weiteren Fördermittelakquise konkret festgesetzt. Der Stellenplan der Gemeinde Chorin ist entsprechend der im Projekt ausgewiesenen halben Stelle zu erweitern.
13.08.2024 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
6
4
4
0
0
0
29.08.2024 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und des Eigenmittelnachweises durch die Antragstellenden zu dieser Sitzungsvorlage, die Trägerschaft für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Förderaufrufs „Soziale Dorfentwicklung - Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume“ im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) für das Modell- und Demonstrationsprojekt - Weiterentwicklung des Gemeindehauses Serwester Dorfstraße 29 - im Ortsteil Serwest zu übernehmen. Für die Umsetzung der Maßnahme wird durch die Gemeinde ein Betrag in Höhe von bis zu 10.000 € zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung des Betrages wird in Abhängigkeit von dem Ergebnis der weiteren Fördermittelakquise konkret festgesetzt. Der Stellenplan der Gemeinde Chorin ist entsprechend der im Projekt ausgewiesenen halben Stelle zu erweitern.