Beschluss:
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Britz beschließen die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes-„Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ auf Antragstellung vom 27.04.2015 gemäß § 12 BauGB.
Vorhabenträger ist André Rouvel, Choriner Bahnhofstraße 5, 16230 Chorin
Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der Offenlage sind im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ ist über den Zeitraum von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Offenlage ist ortsüblich bekannt zu machen.
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Britz und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden.