Tagesordnung - Gemeindevertretung Britz

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Britz
Gremium: Gemeindevertretung Britz
Datum: Mo, 18.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 27.04.2015  
BR/002/2015  
Ö 5  
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Anlagen: Herr Jörg Schellhase)  
BR-032/2015  
Ö 5.2  
Vergabe von Planungsleistungen für die Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Verfasser 2: Frau Aileen Buse)  
BR-034/2015  
Ö 5.3  
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitge Beteiligung der Öffentlichkeit Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnbebaung ehemalige Eisengießerei Britz" (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Anlagen: Herr Jörg Schellhase)  
BR-033/2015  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Britz beschließen die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes-„Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“  auf Antragstellung vom 27.04.2015 gemäß § 12 BauGB. 

 

Vorhabenträger ist André Rouvel, Choriner Bahnhofstraße 5, 16230 Chorin

 

Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der Offenlage sind im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ ist über den Zeitraum von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Offenlage ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Britz und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden.

 

   
    18.05.2015 - Gemeindevertretung Britz
    Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Britz beschließen die Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes-„Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“  auf Antragstellung vom 27.04.2015 gemäß § 12 BauGB. 

 

Vorhabenträger ist André Rouvel, Choriner Bahnhofstraße 5, 16230 Chorin

 

Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB. Ort und Dauer der Offenlage sind im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes- „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ ist über den Zeitraum von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Offenlage ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Britz und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

7

7

0

0

0

 

Ö 5.4  
Kündigung der Pachtverträge für die Garagen im Garagenkomplex Wiesenstraße (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Verfasser 2: Herr Jörg Schellhase)  
BR-037/2015  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 27.04.2015    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Stundung eines Straßenbaubeitrages (Einreicher: Frau Astrid Gohlke Verfasser 2: Frau Astrid Gohlke)   BR-035/2015  
N 9.2     Verpachtung der Flurstücke 217/0.0, 431/0.0 und 443/0.0, der Flur 1, in der Gemarkung Britz, mit einer Größe von insgesamt 15.771 m² (Einreicher: Herr Jörg Schellhase Verfasser 2: Frau Ute Fröscher)   BR-036/2015  
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung