Die Gemeindevertretungder Gemeinde Niederfinow beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des §181 BGB.
12.12.2016 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 5.4 - an Verwaltung zurück verwiesen
19.01.2017 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretungder Gemeinde Niederfinow beschließt denAbschlussdes öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Feuerwehrgebäude und -einrichtungen sowieEinsatztechnikmit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg rückwirkend zum 31.12.2010 gemäß Anlage 1 und befreit den Amtsdirektor zur Unterzeichnung des Vertrages von den Beschränkungen des § 181 BGB.